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Grund- und Menschenrechte im Kindes- und Erwachsenenschutz
Dieser dritte Leitfaden zur Trilogie Grund- und Menschenrechte befasst sich mit dem Kindes- und Erwachsenenschutzrecht. Sozialarbeitende sind als Mitglieder einer Behörde, die Massnahmen anordnet, oder als Zuständige für deren Vollzug mit dafür verantwortlich, dass die Grund- und Menschenrechte der Betroffenen gewahrt werden.Das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht bewegt sich an der Schnittstelle zwischen öffentlichem und privatem Recht. Es ist im Zivilgesetzbuch geregelt, ...

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